Nach fast zwei Jahren Durststrecke, bedingt durch die Coronakrise, ist es endlich wieder soweit, und die Abteilung Leichtathletik des VSC Donauwörth kann im Namen der LG Donau-Ries in Kooperation mit der LG Zusam am 3. Oktober zu einem Wettkampf im Donauwörther Stauferpark-Stadion einladen. Dabei wollen natürlich die Athleten aus Donauwörth und den anderen LG-Vereinen, wie Rain, Nördlingen, Mönchsdeggingen oder Harburg, ihren Heimvorteil nutzen. Der schwäbische Endkampf der Deutschen Mannschaftsmeisterschaften wird in gewohnter Manier stattfinden, es werden zahlreiche Teilnehmer und auch Zuschauer erwartet. Knapp 250 Teilnehmer und 25 Mannschaften sind aktuell gemeldet, um in den verschiedenen Disziplinen anzutreten. Außerdem werden dieses Jahr im Anschluss an den Mannschaftswettkampf noch die schwäbischen Titel über 5000 Meter vergeben, und nicht nur hier sind spannende Läufe zu erwarten.
Die Veranstaltung ist an gewisse Regeln gebunden, die in der aktuellen Situation geläufig sein sollten:
– Hinweise bezüglich Hygieneregeln sowie Anweisungen von Wettkampfhelfern ist zwingend Folge zu leisten
– Alle Personen, die das Stadion betreten, haben sich namentlich am Eingang registrieren zu lassen
– Die Maskenpflicht ist in allen geschlossenen Räumen (Toiletten, Umkleiden, ect) zu beachten
– Ebenso gilt die Maskenpflicht an allen Örtlichkeiten, an denen die gängigen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (Ein- und Ausgänge, Wettkampfbüro, Stellplätze, Kiosk, ect)
– Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht, die Abstandsregeln sind jedoch weiter einzuhalten, und nach Möglichkeit haben die Teilnehmer im Wurf und Stoß eigene Geräte mitzubringen
– Der Zutritt zum Innenraum des Stadions ist nur den unmittelbar am Wettkampf teilnehmenden Athleten gestattet. Trainer und Betreuer müssen außerhalb der Banden bleiben. Insbesondere der Abstand zu den Wettkampfhelfern ist zwingend einzuhalten, um Verzögerungen zu vermeiden
– Folgenden Personen ist der Zutritt zum gesamten Wettkampfareal inklusive den Nebenplätzen untersagt:
• Personen mit nachgewiesener Infektion oder Kontakt zu einem Covid-19-Fall in den letzten 14 Tagen
• Personen, die unter Quarantänemaßnahmen stehen
• Personen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion hindeuten
– Sollten Symptome während des Aufenthalts auftreten, ist der Wettkampfbereich unverzüglich zu verlassen
– Verstöße können zum Platzverweis sowie zur Disqualifikation und zum Ausschluss vom Wettkampf führen